Das Wohl der uns anvertrauten und sich uns anvertrauenden Menschen war und ist uns als Träger von Diensten und Einrichtungen ein elementares Anliegen. Es ist unser Ziel, an der Weiterentwicklung einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Bewohner:innen, Kund:innen, Klient:innen, Patient:innen sowie der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den sich uns anvertrauenden Menschen: Wir schauen im Verdachtsfall behutsam genau hin, hören zu, benennen und analysieren kritisch die wahrgenommenen Situationen. Für die (pädagogischen) Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns.
Abgesehen von fachspezifischen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt gegenüber Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen wird die Präventionsarbeit der Caritas auf der Basis der Präventionsordnung der NRW-Bistümer in der Fassung vom 1. Mai 2022 gestaltet.
Unsere Bemühungen um die Prävention vor sexualisierter Gewalt werden in einem institutionellen Schutzkonzept gebündelt. Es ist uns bei der Entwicklung des trägerspezifischen Institutionellen Schutzkonzeptes wichtig, die Auseinandersetzung zu Fragen des Kindeswohls und des Schutzes von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in unseren Diensten, insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt, anzuregen und die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen. Uns ist bewusst, dass (sexuelle) Grenzverletzungen gegenüber Nutzenden, aber auch sexuelle Grenzverletzungen innerhalb der genannten Gruppen nicht ausgeklammert werden dürfen. Dies soll Beachtung in den Präventionsbemühungen finden. Für das Institutionelle Schutzkonzept haben wir Wert darauf gelegt, dass dessen Entwicklung unter Einbeziehung aller Ebenen stattfand. Unser Institutionelles Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren, und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag führen. Uns ist es wichtig, dass mit dem Institutionellen Schutzkonzept die Diskussion über Verbindlichkeit und Achtsamkeit aufrechterhalten wird.
Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes für unsere Dienste und Einrichtungen sind nach der Präventionsordnung des Erzbistums Köln:
- Persönliche Eignung/Personalauswahl und -entwicklung
- Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
- Verhaltenskodex
- Beschwerdewege
- Intervention
- Aus- und Fortbildung/Qualifikation
- Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
- Qualitätsmanagement
Für die Kinder- und Jugendhilfe, die Altenhilfe sowie die Behindertenhilfe gelten arbeitsfeldspezifisch abgestimmte eigene Curricula für die Aus- und Fortbildung sowie je arbeitsfeldspezifische Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für die Arbeitsbereiche der Erwachsenenhilfe gelten jeweils zusätzlich spezielle Verhaltenskodizes.