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Hilfe für Betroffene

In der Verantwortung für den Schutz Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener ist es unser besonderes Anliegen, ein professionelles, transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt zu gewährleisten.

Dafür hat der Caritasverband Düsseldorf die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“ verbindlich übernommen.

Dabei ist es uns wichtig, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die alle Formen der Gewalt erfasst. Und wir möchten für Betroffene, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Beschäftigte des Caritasverbandes Düsseldorf (sexualisierte) Gewalt erfahren oder erfahren haben, ansprechbar sein.

Auf der Grundlage der Leitlinien bieten wir die Möglichkeit, sich an die Ansprechpartnerinnen des Caritasverbandes Düsseldorf oder die externen Ansprechpartner:innen des DiCV zu wenden. Diese stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen für Gespräche und auch die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung. 

 

Der Deutsche Caritasverband ist dem bestehenden und bewährten Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beigetreten. Menschen, die in Einrichtungen der Caritas Leid erfahren haben, erhalten so eine schnelle und systematische Entscheidung über mögliche Anerkennungsleistungen.

Die Höhe der individuellen Anerkennungszahlungen legt dabei die UKA in Bonn fest. Weitere Informtionen gibt es auch bei www.anerkennung-kirche.de 

Bitte beachten Sie: Bei (sexueller) Gewalt innerhalb von Familien wenden Sie sich bitte an entsprechende Beratungsstellen vor Ort. Hilfreich dafür kann das „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ sein.

Möchten Sie als Mitarbeitende im Diözesan-Caritasverband über eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sprechen, dann wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen Ansprechpersonen der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sie überlegen, ob Sie einen konkreten Hinweis, eine Frage oder einen Verdacht melden wollen?

Diese Ansprechpersonen stehen Betroffenen, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Beschäftigte des Caritasverbandes Düsseldorf (sexualisierte) Gewalt erfahren oder erfahren haben, zur Verfügung:

Anna Gockel-Gerber

Anna Gockel-Gerber

Vorstandsvorsitzende

Hubertusstraße 5
40219 Düsseldorf
Claudia Fischer

Claudia Fischer

Referatsleitung Personal, Recht und allgemeine Verwaltung

Hubertusstraße 5
40219 Düsseldorf

An welche unabhängigen Ansprechpersonen kann ich mich als Opfer oder Zeuge wenden?

Diese Ansprechpersonen stehen Betroffenen, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Beschäftigte des Caritasverbandes Düsseldorf (sexualisierte) Gewalt erfahren oder erfahren haben, zur Verfügung. Hier gelangen Sie zu den unabhängigen Ansprechpersonen.

Marie-Therese Wirtz-Doerr

Dipl. Pädagogin, Organisationsberaterin

Stellvertreterin der vom Leitungsorgan benannten Person.

Beatrix Optenhövel

Sozialpädagogin, Lehrbeauftragte für Themenzentrierte Interaktion, Systemische Therapeutin

 

 

Nichtkirchliche Beratungsstellen

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 
Sie ist rund um die Uhr, an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht erreichbar.

Hilfeportal Sexueller Missbrauch - Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: 0800 22 55 530 (kostenfrei & anonym).

Zartbitter Köln e. V.: Sachsenring 2 – 4, 50677 Köln, Tel. +49 22 1 – 31 20 55, Fax: +49 22 1 – 9 32 03 97, info@zartbitter.de  

Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen: Reichensperger Platz 1, 50670 Köln, Opferhotline: 0221 399 099 64, poststelle@opferschutzbeauftragte.nrw.de 

Opferschutzorganisation „Weisser Ring“ 

Anlaufstelle für von Gewalt in Kirche betroffene Frauen 

Frauenberatungsstelle der Stadt Düsseldorf,  Talstraße 22–24, 40217 Düsseldorf-Friedrichstadt, Telefon: 0211-68 68 54 
Fax: 0211-67 61 61, info@frauenberatungsstelle.de

Kontakt zu Polizei und Staatsanwaltschaft

Betroffene sexualisierter Gewalt deren Angehörige oder gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich direkt an die staatlichen Behörden, d.h. die Polizei oder Staatsanwaltschaften zu wenden.

Kontakt zu Polizeibehörden in NRW finden Sie hier 

Informationen zu Staatsanwaltschaften und dem Ermittlungsverfahren finden Sie hier 

Wie ist das weitere Verfahren nach einer Meldung?

Der Caritasverband Düsseldorf e.V. nimmt jeden Fall oder Verdacht von (sexualisierter) Gewalt sehr ernst. Allen Hinweisen, Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten wird nachgegangen. Nach dem Erhalt einer Meldung von (sexualisierter) Gewalt prüfen die unabhängigen Ansprechpersonen zunächst, welches weitere Vorgehen notwendig ist. Die für das Verfahren zuständige Person im Caritasverband ist für die weitere Bearbeitung verantwortlich. Sie koordiniert das weitere Vorgehen nach den Leitlinien. Während des gesamten Verfahrens stehen den Betroffenen die unabhängigen Ansprechpersonen zur Seite, sofern diese das wünschen. Betroffene werden über die ergriffenen Maßnahmen und den jeweiligen Stand der Umsetzung unterrichtet.

Prävention

Das Wohl der uns anvertrauten und sich uns anvertrauenden Menschen war und ist uns als Träger von Diensten und Einrichtungen ein elementares Anliegen. Es ist unser Ziel, an der Weiterentwicklung einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Bewohner:innen, Kund:innen, Klient:innen, Patient:innen sowie der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den sich uns anvertrauenden Menschen: Wir schauen im Verdachtsfall behutsam genau hin, hören zu, benennen und analysieren kritisch die wahrgenommenen Situationen. Für die (pädagogischen) Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns.

Abgesehen von fachspezifischen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt gegenüber Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen wird die Präventionsarbeit der Caritas auf der Basis der Präventionsordnung der NRW-Bistümer in der Fassung vom 1. Mai 2022 gestaltet.

Unsere Bemühungen um die Prävention vor sexualisierter Gewalt werden in einem institutionellen Schutzkonzept gebündelt. Es ist uns bei der Entwicklung des trägerspezifischen Institutionellen Schutzkonzeptes wichtig, die Auseinandersetzung zu Fragen des Kindeswohls und des Schutzes von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in unseren Diensten, insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt, anzuregen und die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen. Uns ist bewusst, dass (sexuelle) Grenzverletzungen gegenüber Nutzenden, aber auch sexuelle Grenzverletzungen innerhalb der genannten Gruppen nicht ausgeklammert werden dürfen. Dies soll Beachtung in den Präventionsbemühungen finden. Für das Institutionelle Schutzkonzept haben wir Wert darauf gelegt, dass dessen Entwicklung unter Einbeziehung aller Ebenen stattfand. Unser Institutionelles Schutzkonzept soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren, und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag führen. Uns ist es wichtig, dass mit dem Institutionellen Schutzkonzept die Diskussion über Verbindlichkeit und Achtsamkeit aufrechterhalten wird.

Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes für unsere Dienste und Einrichtungen sind nach der Präventionsordnung des Erzbistums Köln:

  • Persönliche Eignung/Personalauswahl und -entwicklung
  • Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
  • Verhaltenskodex
  • Beschwerdewege
  • Intervention
  • Aus- und Fortbildung/Qualifikation
  • Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
  • Qualitätsmanagement

Für die Kinder- und Jugendhilfe, die Altenhilfe sowie die Behindertenhilfe gelten arbeitsfeldspezifisch abgestimmte eigene Curricula für die Aus- und Fortbildung sowie je arbeitsfeldspezifische Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für die Arbeitsbereiche der Erwachsenenhilfe gelten jeweils zusätzlich spezielle Verhaltenskodizes.

Intervention bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt

Ein verantwortlicher Umgang mit einem Verdacht auf sexualisierter Gewalt, das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz Betroffener und eine transparente Aufarbeitung, wenn sich ein Verdacht bestätigt, sind wesentliche Bestandteile der Intervention.

Die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“ , die wir verbindlich übernommen haben, regeln die Verantwortung und das Vorgehen bei der Wahrnehmung, Aufklärung und Unterbindung von Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt durch Beschäftigte und Ehrenamtliche. Neben dem Aufbau von Strukturen und den Einsatz von Ressourcen für einen professionellen Umgang mit sexualisierter Gewalt geht es darum, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die die Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit aller Beschäftigten in Verdachtsfällen stärkt und ein aufrechtes Einstehen für die Rechte und den Schutz Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener fördert. 

Bei jedem Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder Missbrauch haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an die zuständigen Personen im Caritasverband Düsseldorf oder aber die beauftragten Ansprechpersonen des Erzbistums Köln zu wenden. Sobald einer der Personen Kenntnis von einem Vorfall oder einem Verdacht auf einem Vorfall erhält, wird ein festgelegter Kommunikationsweg in Kraft gesetzt. Hierüber soll größtmögliche Transparenz, aber auch zeitnahe Aufklärung und Unterstützung für den/die Betroffene:n erreicht werden. In Abstimmung mit dem Betroffenen, erfolgt eine Weiterleitung an die Beauftragten beim Diözesancaritasverband Köln und beim Erzbistum Köln sowie eine intensive Prüfung des Sachverhaltes. 

Wenn Sie sich melden, um (sexualisierte) Gewalterfahrungen mitzuteilen, dann werden in einem solchen Zusammenhang grundsätzlich immer auch sehr persönliche, sensible und teilweise auch intime Daten erfasst. Diese Daten sind in der Folge Grundlage für die weitere Be- und Aufarbeitung eines Sachverhalts oder auch für das Angebot und die Vermittlung von weitergehenden Hilfen.
Auch die benannten Ansprechpersonen erfassen derartige Daten. Darüber werden Sie im Einzelnen von den Ansprechpersonen aufgeklärt. Bitte haben Sie keine Scheu, nachzufragen, warum, weshalb und wozu bestimmte Daten erfragt und erfasst werden.