Die monatlich zu zahlenden Kosten (Heimentgelt genannt) setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen und sind auf der Rechnung ausgewiesen:
- Unterkunft und Verpflegung (für Wohnen und Hauswirtschaftsleistungen)
- Pflegevergütung (für Pflegeleistungen und die soziale Betreuung)
- Investitionskosten (für die Erhaltung des Gebäudes, der Einrichtungsgegenstände und der technischen Anlagen sowie für Miete/ Pacht etc.)
- Anteil für die Ausbildung von Pflegefachkräften (so genannte Ausbildungsumlage)
Für die Pflegeleistungen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich, je nachdem, welcher Pflegegrad beim Betroffenen vorliegt. Außerdem werden die Kosten für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von der Pflegekasse übernommen.
Die Zuschüsse reichen in der Regel nicht aus, um vollständig alle Kosten zu decken. Der übrig bleibende so genannte Eigenanteil muss vom Betroffenen selbst getragen werden. Ist dies dem Betroffenen finanziell nicht möglich, kann in NRW beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Pflegewohngeld gestellt werden.
Nähere Informationen zu den Kosten und Zuschüssen erhalten Sie hier.
Besondere Konzepte
In vielen Altenpflegezentren werden inzwischen zusätzlich zum allgemeinen Angebot auch besondere Konzepte für spezielle Personengruppen umgesetzt, z.B. für Menschen mit dementiellen Veränderungen oder für Menschen im Wachkoma. Oft gibt es in den Einrichtungen gesonderte Wohnbereiche für die Versorgung dieser Personengruppen und/oder spezielle Angebote, z.B. zur Alltagsgestaltung und Pflege.